Beitragsordnung des ATV Geilenkirchen
Allgemeiner Turnverein (ATV) 1927 Geilenkirchen e. V.
Postfach 1310, 52503 Geilenkirchen, Telefon 02451 - 4868020
www.atvgeilenkirchen.de //
Beitragsordnung
gültig ab 01. Apr. 2016
§ 1) Allgemeines:
Der Allgemeine Turnverein (ATV) 1927 Geilenkirchen e.V. erhebt für die Durchführung seiner Aufgaben Mitgliedsbeiträge und Kosten für Rücklastschriften und Mahnungen. Der Mitgliedsbeitrag wird vom Gesamtvorstand durch Beschluss bestimmt. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist bei der nächsten Mitgliederversammlung einzuholen. (§6 der gültigen Satzung).
Beschluss Mitgliederversammlung vom 12.03.2016 - Beschluss Vorstand vom 12.03.2016
§ 2) Höhe der Beiträge:
Mitglied | Erwachsener | Kinder / Jugendliche einer Familie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
Erwachsene und Kinder einer Familie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
Familienhöchst- beitrag |
||||||||
Erwachsener über 18 Jahre |
1 | 2 | 3 | 1 | 1 | 1 | ||||||
Kinder / Jugendliche einer Familie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
1 | 2 | 3 | 4 | 1 | 2 | 3 | |||||
Monatsbeitrag (€) | 5,00 | 8,50 | 12,00 | 3,00 | 5,00 | 7,00 | 9,00 | 7,00 | 9,00 | 11,00 | 12,00 | |
Herzsport: Monatsbeitrag (€) |
Mit Ver- ord nung |
Teiln. | mit Partn. | Ohne Verordnung und mit Arzt | Teiln. | mit Partn. | ||||||
5,00 | 8,50 | 10,00 | 12,50 |
Der Familienhöchstbeitag beträgt 12,00€ , Herzsport 12,50€. Andere Monatsbeiträge ergeben sich nach vorgegebenem Muster z.B. 5 Kinder = 11,00€
Kurse: Kosten werden jeweils gesondert festgelegt.
Zahlungsweise:
Die Beiträge werden vierteljährlich jeweils am 1. Arbeitstag der Monate Februar, Mai, August und November per Bankeinzugsverfahren durch SEPA-Lastschriftmandat eingezogen, für Selbstzahler mit vierteljährlicher Zahlung gelten die gleichen Fristen.
Bei halbjährlicher Zahlung werden die Beiträge jeweils am 1. Arbeitstag der Monate Februar und August und bei jährlicher Zahlung am 1. Arbeitstag des Monats August per Bankeinzugsverfahren durch SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Bei vorzeitigem Ausscheiden erfolgt keine Rückzahlung.
Kosten:
Kosten aus Rücklastschriften oder aus nicht erfolgten Lastschriften trägt das Mitglied.
Werden Zahlungsfristen der Selbstüberweiser nicht eingehalten, erfolgt eine Mahnung. Die Kosten der Mahnung trägt das Mitglied. (z.Zt. 3,00€).
Der Vorstand