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Info zur Erhöhung der Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge des ATV Geilenkirchen wurden seit 2013 nicht mehr erhöht. Mittlerweile sind aber die Ausgaben des ATV Geilenkirchen trotz sparsamer Haushaltsführung gestiegen, Verbandsbeiträge wurden angehoben, zu zahlende Aufwandsentschädigungen für unsere Übungsleiter wurden erhöht, und auch die Kosten für Aus-und Weiterbildung und damit verbundene Fahrtkosten sind gestiegen. Eigene Sportgeräte, die der ATV Geilenkirchen beschafft, sind auch in der Anschaffung wesentlich teurer geworden. Deshalb hat der Vorstand der Mitgliederversammlung am 22.03.2026 vorgeschlagen, die Mitgliedsbeiträge moderat zu erhöhen, um die gestiegenen Kosten zukünftig abzudecken. Die Mitgliederversammlung hat dem Vorschlag zugestimmt, somit treten die neuen Mitgliedsbeiträge zum 2. Quartal 2026, also zum 01.04.2026, in Kraft. Die neue Beitragsordnung des ATV Geilenkirchen finden Sie nachfolgend.

 

Beitragsordnung
gültig ab 01. Apr. 2026

(Download als PDF) 

§ 1) Allgemeines:


Der Allgemeine Turnverein (ATV) 1927 Geilenkirchen e.V.  erhebt für die Durchführung seiner Aufgaben Mitgliedsbeiträge und Kosten für Rücklastschriften und Mahnungen. Der Mitgliedsbeitrag wird vom Gesamtvorstand durch Beschluss bestimmt. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist bei der nächsten Mitgliederversammlung einzuholen. (§6 der gültigen Satzung). 
Beschluss Mitgliederversammlung vom 22.03.2026 - Beschluss Vorstand vom 22.03.2026

§ 2) Höhe der Beiträge:

Mitglied Erwachsener Kinder / Jugendliche einer Familie
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr  
Erwachsene und Kinder einer Familie
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Familienhöchst-
beitrag
Erwachsener
über 18 Jahre
1 2 3   1 1 1  2  
 
Kinder / Jugendliche einer Familie
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
      1 2 3 4 1 2 3  1  
 
Monatsbeitrag (€) 6,00 11,00 15,00 4,00 6,00 8,00 10,00 9,00 11,00 14,00  14,00 15,00
 
Herzsport:


Monatsbeitrag (€)
Mit
Ver-
ord
nung
Teiln. mit Partner       Ohne Verordnung und mit Arzt Teiln. mit Partner  
6,00 11,00     20,00 40,00


Kurse:
 Kosten werden jeweils gesondert festgelegt.

Zahlungsweise:
Die Beiträge werden vierteljährlich jeweils am 1. Arbeitstag der Monate Februar, Mai, August und November per Bankeinzugsverfahren durch SEPA-Lastschriftmandat eingezogen,  für Selbstzahler mit vierteljährlicher Zahlung gelten die gleichen Fristen.
Bei halbjährlicher Zahlung werden die Beiträge jeweils am 1. Arbeitstag der Monate Februar und August und bei jährlicher Zahlung am 1. Arbeitstag des Monats August per Bankeinzugsverfahren durch SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Bei vorzeitigem Ausscheiden erfolgt keine Rückzahlung.

Kosten:
Kosten aus Rücklastschriften oder aus nicht erfolgten Lastschriften trägt das Mitglied. Werden Zahlungsfristen der Selbstüberweiser nicht eingehalten, erfolgt eine Mahnung.

 

Der Vorstand